Studiengebühren
Die Regelungen hinsichtlich der Studiengebühren variieren in den einzelnen Landesteilen Großbritanniens.
Universitäten in England und Nordirland können die genaue Höhe ihrer Studiengebühren bis zu einer Obergrenze von £3.070 für das Studienjahr 2007/08 selbst festsetzen. Die Studiengebühren dürfen aber nur dann über die 'Standardgebühr' von rund £1.200 hinaus erhöht werden, wenn die Institution ein 'Access Agreement' mit dem Office for Fair Access (OFFA) unterschrieben hat.
Vollzeit-Studierende eines Grundstudiums, müssen ihre Studiengebühren nicht mehr während des Studiums bezahlen.
Statt dessen können sie um ein Studentendarlehen ansuchen. Diese Darlehen decken ausschließlich die Studiengebühren ab und werden direkt an die Hochschulen überwiesen. Studierende müssen diese Darlehen erst nach ihrem Studienabschluss zurückzahlen, sobald ihr Jahreseinkommen £15.000 übersteigt.
Weitere Informationen finden EU-Studenten auf der Directgov Website, über die man auch das Antragsformular EU7N herunterladen kann.
In Wales werden diese Neuerung erst im Jahr 2007 eingeführt. In Schottland müssen EU-Studenten nach Beendigung eines Vollstudiums an die £2.200 als zuvor festgelegte Förderung (graduate endowment) an die Universität zurückzahlen. Nähere Informationen sind über die Student Award Agency for Scotland (SAAS) erhältlich.
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