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British Council Austria - Beglaubigen von Zeugnissen
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British Council Austria
 Young man writing Photo credit: Tim Hall
Anerkennung von Qualifikationen
Beglaubigen von Zeugnissen

Manchmal verlangen österreichische Universitäten bei einer Immatrikulation nach einer Apostille auf britischen Zeugnissen. Die Beschaffung einer Apostille erfolgt in zwei Schritten:

  1. Ein britischer Notar oder ein britischer Rechtsanwalt beglaubigt das Originaldokument. Dies ist ein gebührenpflichtiger Service.
  2. Die Apostille selbst wird vom Legalisation Office des Foreign and Commonwealth Office in London ausgestellt. Dabei wird eine Gebühr von £ 27 pro Dokument fällig. Die Bearbeitungsfrist für Ansuchen, die per Post einlangen beträgt ca. 4 Wochen.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie in dieser Angelegenheit nicht weiter beraten können. Über die genaue Vorgangsweise informiert die FCO Website.

Österreichische Dokumente werden von Notaren in Österreich beglaubigt.

Notare und Rechtsanwälte

Britische Notare können Sie über die Datenbank der Notaries Society Website identifizieren.

Für die Auswahl eines Britischen Notars eignen sich folgende Websites:

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine bestimmten Notare oder Rechtsanwälte empfehlen können.

Übersetzungen

Leider können wir weder Dokumente noch Zeugnisse für Sie übersetzen. Bitte wenden Sie sich an einen gerichtlich beeideten Übersetzer.

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